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   KG, 17.11.2017 - 3 Ws (B) 318/17 - 122 Ss 174/17   

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https://dejure.org/2017,61196
KG, 17.11.2017 - 3 Ws (B) 318/17 - 122 Ss 174/17 (https://dejure.org/2017,61196)
KG, Entscheidung vom 17.11.2017 - 3 Ws (B) 318/17 - 122 Ss 174/17 (https://dejure.org/2017,61196)
KG, Entscheidung vom 17. November 2017 - 3 Ws (B) 318/17 - 122 Ss 174/17 (https://dejure.org/2017,61196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, Art 103 Abs 1 GG
    Reichweite der Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Fortgeltung der Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen der Hauptverhandlung nach deren Aussetzung und Bestimmung eines neuen Termins

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Entbindungsantrag nach Aussetzung der Hauptverhandlung erneut zu stellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 73 Abs. 2 ; OWiG § 74 Abs. 2
    Zeitliche Fortgeltung der Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen der Hauptverhandlung nach deren Aussetzung und Bestimmung eines neuen Termins

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 4 Ss OWi 217/06

    Entbindungsantrag; Erscheinen in der Hauptverhandlung, Wiederholung des Antrags;

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 3 Ws (B) 318/17
    Zwar umfasst die Entbindung die gesamte Hauptverhandlung und wirkt daher auch bei Unterbrechung (vgl. Senat NZV 2013, 99; VRS131, 241) und Verlegung fort, nicht aber bei Aussetzung (vgl. OLG Hamm DAR 2006, 522; OLG Brandenburg VRS 116, 276; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 73 Rn. 5 mwN).
  • OLG Brandenburg, 13.05.2009 - 1 Ss OWi 68 Z/09

    Bußgeldverfahren: Fortwirkung der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 3 Ws (B) 318/17
    Zwar umfasst die Entbindung die gesamte Hauptverhandlung und wirkt daher auch bei Unterbrechung (vgl. Senat NZV 2013, 99; VRS131, 241) und Verlegung fort, nicht aber bei Aussetzung (vgl. OLG Hamm DAR 2006, 522; OLG Brandenburg VRS 116, 276; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 73 Rn. 5 mwN).
  • KG, 09.01.2012 - 3 Ws (B) 662/11

    Fortwirkung der Entbindung von der Präsenzpflicht bei Unterbrechung der

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 3 Ws (B) 318/17
    Zwar umfasst die Entbindung die gesamte Hauptverhandlung und wirkt daher auch bei Unterbrechung (vgl. Senat NZV 2013, 99; VRS131, 241) und Verlegung fort, nicht aber bei Aussetzung (vgl. OLG Hamm DAR 2006, 522; OLG Brandenburg VRS 116, 276; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 73 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 10.10.2023 - 4 StR 94/22

    Fortwirkung der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen

    Erst eine Aussetzung hat zudem - wie auch § 265 Abs. 4 StPO nahelegt - regelmäßig ihren Grund in einer veränderten Sachlage, womit für diesen Fall der "Verbrauch" des Entbindungsbeschlusses (und des ihm zugrunde liegenden Entbindungsantrages) begründet werden kann (vgl. insofern KG, Beschluss vom 17. November 2017 - 3 Ws (B) 318/17, juris Rn. 3; KG, DAR 2017, 714; OLG Jena, VRS 117, 342; OLG Brandenburg, VRS 116, 276; OLG Hamm, DAR 2006, 522; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl., Rn. 1582; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 18. Aufl., § 73 Rn. 5; s. zudem zur Zurückverweisung OLG Bamberg, NStZ-RR 2017, 25, 26).
  • OLG Koblenz, 05.11.2021 - 2 OWi 32 SsRs 254/21

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung rechtlichen Gehörs; Unzulässige

    Gründet das Gericht seine Überzeugung nämlich auch auf Tatsachen, die nicht Gegenstand der Hauptverhandlung waren, zu denen sich also der Angeklagte dem erkennenden Gericht gegenüber nicht abschließend äußern könnte, so verstößt das Verfahren nicht nur gegen § 261 StPO , sondern zugleich auch gegen den in § 261 StPO zum Ausdruck kommenden Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BGH, 2 StR 433/15 v. 21.01.2016, NStZ 2017, 375 , beck-online; KG, 3 Ws 282/17 - 122 Ss 174/17 v. 14.09.2017).
  • OLG Naumburg, 22.05.2023 - 1 ORs 64/23

    Inbegriffsrüge, Verfahrensrüge Begründung

    Gründet das Gericht seine Überzeugung nämlich auch auf Tatsachen, die nicht Gegenstand der Hauptverhandlung waren, zu denen sich also der Angeklagte dem erkennenden Gericht gegenüber nicht abschließend äußern könnte, so verstößt das Verfahren nicht nur gegen § 261 StPO, sondern zugleich auch gegen den in § 261 StPO zum Ausdruck kommenden Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BGH, 2 StR 433/15 v. 21.01.2016, NStZ 2017, 375, beck-online; KG, 3 Ws 282/17 - 122 Ss 174/17 v. 14.09.2017).
  • BayObLG, 25.04.2022 - 201 AR 44/21

    Fortwirkung antragsgemäßer Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei bloßer

    In diesem Zusammenhang darf auch auf die Entscheidung des vorlegenden 3. Senats für Bußgeldsachen des KG vom 17.11.2017 - 3 Ws (B) 318/17 - 122 Ss 174/17 bei BeckRS 2017, 148488 verwiesen werden, in der dieser selbst - nicht tragend - die Auffassung vertreten hat, dass die Entbindung die gesamte Hauptverhandlung umfasst und daher auch bei Unterbrechung und Verlegung fortwirkt, nicht aber bei Aussetzung.
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